Tankstilllegungen

Tankanlagen die nicht mehr genutzt werden, müssen durch einen Fachbetrieb nach § 62 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) stillgelegt oder ausgebaut werden.

Wir sind ein, von der Sachverständigenorganisation DEKRA, überwachter Fachbetrieb nach § 62 WHG

Wir führen diese Leistungen für Sie aus:

  • Reinigung der Anlage
  • Entsorgung des Schlammes
  • fachgerechte Entsorgung des Materials oder Verfüllung der Tankanlage mit einem festen Füllstoff z. B. Gesteinsmehl
  • Selbstverständlich übernehmen wir die Anmeldung der Stilllegung an eine Sachverständigenorganisation (z. B. DEKRA) 

In vielen Fällen ist ein Umbau eines stillgelegten Erdtanks zu einer Regenwasserzisterne möglich. Der Tank kann mit einer Leckschutzauskleidung ausgestattet werden. Somit kann das Regenwasser gesammelt und gelagert werden.

Rufen Sie uns an, gerne beraten wir Sie!